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15.10.2010 - Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Sicherung des Lebensunterhalts

Datum der Entscheidung
15.10.2010
Aktenzeichen
1 B 172/10
Normen
AufenthG § 2 Abs 2
AufenthG § 5 Abs 1 Nr 1
AufenthG § 30 Abs 1 Satz 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ehegattennachzug
Lebensunterhalt
Leitsatz
Zu den Anforderungen an die Prognose, dass der Lebensunterhalt eines zu seinem Ehegatten nachziehenden Ausländers unter Berücksichtigung des von ihm zu erzielenden Arbeitseinkommens gesichert ist.