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11.05.2010 - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Verwurzelung

Datum der Entscheidung
11.05.2010
Aktenzeichen
1 B 90/10
Normen
EMRK Art 8 Abs 1
AufenthG § 25 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
humanitäre Gründe
Verwurzelung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen bei einem im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländer wegen "Verwurzelung" die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus
humanitären Gründen in Betracht kommt.