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31.08.2018 - Aufenthalt/Duldung

Datum der Entscheidung
31.08.2018
Aktenzeichen
1 B 199/18
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 60a Abs 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Duldung
verfahrensbezogene Duldung
Verteilung
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Die Erteilung einer Verfahrensduldung kommt ausnahmsweise vor Durchführung des Verteilungsverfahrens nach § 15a AufenthG in Betracht, wenn noch streitig ist, ob der Ausländer überhaupt dem Verteilungsverfahren unterfällt. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der Ausländer minderjährig ist.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·