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  • Asylrecht (Herkunftsland: Türkei) - Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Rüge der nicht ordnungsgemäßen Vertretung (verneint), 1 LA 265/25, Beschluss vom 13.04.2026

13.04.2026 - Asylrecht (Herkunftsland: Türkei) - Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Rüge der nicht ordnungsgemäßen Vertretung (verneint), 1 LA 265/25, Beschluss vom 13.04.2026

Datum der Entscheidung
13.04.2026
Aktenzeichen
1 LA 265/25
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3 iVm VwGO § 138 Nr 4
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Rüge der nicht gesetzmäßigen Vertretung
Vertretungsmangel
Leitsatz
Ein Verstoß gegen § 78 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 138 Nr. 4 VwGO liegt nicht vor, wenn ein bei Klageerhebung noch Minderjähriger und nicht gesetzmäßig vertretener Kläger nach Eintritt der Volljährigkeit den geltend gemachten Klageanspruch selbst weiterverfolgt und damit der Prozessführung jedenfalls stillschweigend zustimmt.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·