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29.01.2016 - Am Flughafen tätiges Sicherheitsunternehmen; Prüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter

Datum der Entscheidung
29.01.2016
Aktenzeichen
1 B 253/15
Normen
LuftSiG § 7 Abs 1
Rechtsgebiet
Luftverkehrsrecht
Schlagworte
Luftverkehr
Zuverlässigkeit
Leitsatz
1. Bei der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung führen bereits geringe Zweifel zum Ausschluss der Zuverlässigkeit.

2. Der Erwerb vermeintlich legaler psychoaktiver Substanzen (hier eines synthetischen Cannabinoids) durch den Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens kann Zweifel an dessen Zuverlässigkeit begründen.