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09.01.2013 - Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden

Datum der Entscheidung
09.01.2013
Aktenzeichen
1 B 258/12
Normen
4. BImSchV
BauGB § 14 Abs 1
BauGB § 16 Abs 2
BauNVO § 1 Abs 4
BauNVO § 1 Abs 9
BauNVO § 15 Abs 3
BauNVO § 8
BImSchG § 13
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Gewerbegebiet
Verändergungssperre
Verhinderungsplanung
Leitsatz
Der Gemeinde ist es nicht verwehrt, eine Änderungsplanung, die auf eine Einschränkung der gewerblichen Nutzung in einem Gewerbegebiet abzielt, mit einer Veränderungssperre abzusichern.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·