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15.09.2026 - Verteilung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer bei fortbestehender Wohnsitzauflage aus vorherigem Aufenthalt; Erfüllung der Ausreisepflicht

Datum der Entscheidung
15.09.2026
Aktenzeichen
2 B 161/25
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 50 Abs 3
AufenthG § 51 Abs 6
AufenthG § 60a Abs 5
AufenthG § 61 Abs 1d
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausreisepflicht
Duldung
Erfüllung
unerlaubte Einreise
Verteilung
Wohnsitzauflage
Leitsatz
1. Unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer, für die eine Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d AufenthG aus einer Duldung während eines früheren Aufenthalts in Deutschland fortgilt, unterliegen nicht der Verteilung nach § 15a AufenthG.

2. Zur Erfüllung der Ausreisepflicht ist erforderlich, dass die Ausländerin oder der Ausländer den dauernden Aufenthalt ins Ausland verlegt.

3. Eine nur vorübergehende Ausreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat erfüllt die Ausreisepflicht auch dann nicht, wenn die Einreise und der Aufenthalt in dem anderen Mitgliedstaat erlaubt sind
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·