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28.07.2026 - Berufungszulassungsantrag - anerkannt Schutzberechtigter - Griechenland, 1 LA 33/26, Beschluss vom 28.07.2026

Datum der Entscheidung
28.07.2026
Aktenzeichen
1 LA 33/26
Normen
AsylG § 29 Abs 1 Nr 2
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
anerkannt Schutzberechtigter
Griechenland
Leitsatz
In Verbindung mit den Grundsätzen des Prozessrechts gebietet Art. 103 Abs. 1 GG auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. Die Nichtberücksichtigung eines vom Gericht als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisangebotes verstößt danach gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, mithin auf sachfremde Erwägungen gestützt ist. Hierfür ist maßgeblich auf den materiell-rechtlichen Standpunkt der angegriffenen Entscheidung abzustellen.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·