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05.08.2026 - Gehörsrüge nach Ablehnung der Erhebung eines Sachverständigenbeweises zur Gefährdung "vorbelasteter" kurdischer Volkszugehöriger, 1 LA 80/26, Beschluss vom 05.08.2026

Datum der Entscheidung
05.08.2026
Aktenzeichen
1 LA 80/26
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3
GG Art 103 Abs 1
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Asyl
Beweisantrag
Entscheidungsrelevanz
Türkei
Leitsatz
1. Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre.
2. Die Darlegung der Entscheidungsrelevanz einer Beweiserhebung erfordert eine Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, insbesondere muss vorgetragen werden, warum die unterbliebene Beweiserhebung gerade unter Berücksichtigung der durch das Verwaltungsgericht vorgenommenen materiellen Bewertung zu anderen Entscheidung hätte führen können.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·