Sie sind hier:

21.07.2026 - Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilungen; Kompetenzen einer Beurteilungskommission

Datum der Entscheidung
21.07.2026
Aktenzeichen
2 B 121/26
Normen
BremBeurtV § 7
GG Art 33 Abs 2
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Beurteilerkonferenz
Beurteilung
Beurteilungskommission
Konkurrenteneilverfahren
Konkurrentenstreit
Leitsatz
1. Die Festlegung von Beurteilungsergebnissen in einem Beschluss einer Beurteilungskommission ist zwar rechtlich notwendigerweise unverbindlich, führt aber dennoch zur Rechtswidrigkeit der darauf beruhenden Beurteilungen, wenn der Beschluss für die Beurteilerinnen und Beurteiler faktisch Bindungswirkung entfaltet.

2. Eine bis ins einzelne gehende und von den Beurteilenden als grundsätzlich faktisch verbindlich verstandene Vorwegnahme der Beurteilungsergebnisse durch eine Beurteilungskommission ist unzulässig.

3. Zur Auslegung der Beschlüsse einer Beurteilungskommission dahingehend, dass sie sich als faktisch verbindliche Vorwegnahme der Beurteilungsergebnisse darstellen.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·