Sie sind hier:
  • Entscheidungen
  • Entscheidungsübersicht
  • Streitwertfestsetzung bei Verpflichtungsklagen; Abgrenzung von Vornahmeklage und Bescheidungsklage, wenn materiell nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung bestehen kann; Einbürgerung

14.07.2026 - Streitwertfestsetzung bei Verpflichtungsklagen; Abgrenzung von Vornahmeklage und Bescheidungsklage, wenn materiell nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung bestehen kann; Einbürgerung

Datum der Entscheidung
14.07.2026
Aktenzeichen
2 S 40/26
Normen
GKG § 52 Abs 1
STAG § 8
VwGO § 113 Abs 5 S 2
VwGO § 88
Rechtsgebiet
Staatsangehörigkeitsrecht
Schlagworte
Auslegung des Klagebegehrens
Bescheidungsklage
Einbürgerung, Streitwert
Verpflichtungsklage
Vornahmeklage
Leitsatz
Der Umstand, dass nach materiellem Recht offenkundig allenfalls ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung bestehen kann, rechtfertigt es für sich allein nicht, eine eindeutig als Klage auf Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts formulierte Klage als bloße Bescheidungsklage auszulegen.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·