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06.07.2026 - Berufungszulassungsverfahren (Asyl -Türkei), Divergenzrüge und Darlegungserfordernis, 1 LA 103/26, Beschluss vom 06.07.2026

Datum der Entscheidung
06.07.2026
Aktenzeichen
1 LA 103/26
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 1
AsylG § 78 Abs 3 Nr 2
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Divergenzrüge
Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Sachaufklärung
Leitsatz
Die Darlegung der Divergenz erfordert neben der Angabe des Rechts- oder Tatsachensatzes, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, die Angabe des vom Verwaltungsgericht aufgestellten divergierenden Rechts- oder Tatsachensatzes sowie Erläuterungen dazu, worin die Abweichung im Einzelnen bestehen soll.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·