Leitsatz
Die Darlegung der Divergenz erfordert neben der Angabe des Rechts- oder Tatsachensatzes, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, die Angabe des vom Verwaltungsgericht aufgestellten divergierenden Rechts- oder Tatsachensatzes sowie Erläuterungen dazu, worin die Abweichung im Einzelnen bestehen soll.