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Ausländerrechtliche Verteilung, 2 B 164/26, Beschluss vom 08.07.2026
08.07.2026 - Ausländerrechtliche Verteilung, 2 B 164/26, Beschluss vom 08.07.2026
Datum der Entscheidung
08.07.2026
Aktenzeichen
2 B 164/26
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 15a Abs 1 S 6
EMRK Art 8 Abs 1
GG Art 2 Abs 2 Satz 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Beistandsgemeinschaft
Chemotherapie
Erkrankung
Krankheit
Krebserkrankung
Lebenshilfe
Unterstützungsbedarf
Verteilung
zwingender Grund
Titel der Entscheidung
Ausländerrechtliche Verteilung, 2 B 164/26, Beschluss vom 08.07.2026 (pdf, 121.6 KB)
Leitsatz
Krebserkrankung und Chemotherapie als zwingender Grund gegen die Verteilung im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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