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06.03.2026 - Nichtzulassung der Berufung; keine grundsätzliche Bedeutung dargelegt (Türkei - angebliche Gruppenverfolgung kurdischer Volkszugehöriger), 1 LA 197/25, Beschluss vom 06.03.2026

Datum der Entscheidung
06.03.2026
Aktenzeichen
1 LA 197/25
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 1
AsylG § 78 Abs 4 Satz 4
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Leitsatz
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung unterliegen kurdische Volkszugehörige in der Türkei keiner Gruppenverfolgung.

Besteht zu einer Frage eine einhellige und gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, muss die Klägerin, wenn er eine grundsätzliche Bedeutung begründen will, darlegen, warum die Frage aus Gründen der einheitlichen Rechtsanwendung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung durch das Berufungsgericht bedarf.