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10.03.2026 - Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen an einen Grundsatzrüge, 1 LA 287/25, Beschluss vom 10.03.2026

Datum der Entscheidung
10.03.2026
Aktenzeichen
1 LA 287/25
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 1
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
grundsätzliche Bedeutung
Verfahrensfehler
Leitsatz
1. Die grundsätzliche Bedeutung einer Frage kann nicht unter Annahme eines Sachverhalts begründet werden, der von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt abweicht, wenn diese Feststellungen nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen erschüttert wurden.

2. Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt, die nicht der Auffassung eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden.