Liebe Besucherinnen und Besucher!
Ich begrüße Sie herzlich auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen und freue mich über Ihr Interesse an unserem Gericht.
Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ist das höchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Lande Bremen. Es entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Außerdem ist das Oberverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig für Planfeststellungs- und Normenkontrollverfahren, die vor allem große Infrastrukturprojekte betreffen können. Die Verfahrensgegenstände sind vielfältig und betreffen die unterschiedlichsten Bereiche des öffentlichen Rechts wie etwa das Polizei- und Ordnungsrecht, das Baurecht, das Umweltrecht, das Migrations- und Aufenthaltsrecht, das Schul- und Hochschulrecht, das Gewerberecht und das Beamtenrecht. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine tragende Säule des sozialen Rechtsstaats. Ihr kommt die ganz wesentliche Aufgabe zu, die Freiheit des Einzelnen zu schützen und eine gerechte Teilhabe an staatlichen Leistungen zu gewährleisten.
Beim Oberverwaltungsgericht sind insgesamt 6 Richterinnen und Richter in der Rechtsprechung und 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung, den Serviceeinheiten und den Einrichtungen des Justizzentrums tätig.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Organisation und die Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts geben. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Zusammenstellung solcher Informationen, die für Sie im Kontakt mit dem Gericht von Bedeutung sein können. Auf Verhandlungen und Entscheidungen, die von allgemeinem Interesse sind, weisen wir in Pressemitteilungen sowie über unsere Terminvorschau im Internet hin.
Wir hoffen, dass Sie auf unseren Internetseiten, Antworten auf Ihre Fragen und eine schnelle Orientierung über den verwaltungsgerichtlichen Rechtschutz finden. Es ist unser Anliegen, unseren Internetauftritt so zu gestalten, dass er für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und informativ ist. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die Sie uns gern per E-Mail an office@ovg.bremen.de zusenden können.
Prof. Peter Sperlich
Für die Amtsperiode von 2025 bis 2030 können Sie Ihr Interesse bis zum 15. September anmelden. Bitte klicken Sie für mehr Informationen auf das Bild.
OVG Bremen weist Beschwerde der Partei Bürger in Wut, Landesverband Bremen, gegen die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts zurück
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