Sie sind hier:

27.07.2026 - Berufungszulassungsantrag - anerkannt Schutzberechtigter in Griechenland - unterbliebene Beweiserhebung

Datum der Entscheidung
27.07.2026
Aktenzeichen
1 LA 31/26
Normen
AsylG § 78 Abs 3 Nr 3 iVm VwGO § 138 Nr 3
Rechtsgebiet
Asylrecht
Schlagworte
Gehörsrüge
unterbliebene Beweiserhebung
Leitsatz
In Verbindung mit den Grundsätzen des Prozessrechts gebietet Artikel 103 Abs. 1 GG auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. Die Nichtberücksichtigung eines vom Gericht als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisangebotes verstößt danach gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, mithin auf sachfremde Erwägungen gestützt ist. Hierfür ist maßgeblich auf den materiell-rechtlichen Standpunkt der angegriffenen Entscheidung abzustellen.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·