Datum der Entscheidung
29.06.2026
Normen
AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2a
AufenthG § 15a
AufenthG § 15a Abs 1
AufenthG § 15a Abs 1 S 6
EMRK Art 8, GG Art 6
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Annullierung
Annullierung Visum
Beistandsgemeinschaft
Chronische Krankheiten
Gesundheitsgefahr
Körperliche Erkrankung
Lebenshilfe
Unerlaubte Einreise
Verteilung
Volljährige Kinder
Zwingender Grund
Leitsatz
Kein zwingender Grund gegen die Verteilung nach § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG, wenn ein besonderer Beistandsbedarf zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern nicht hinreichend konkret belegt wird.