Sie sind hier:

25.02.2022 - Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße

Datum der Entscheidung
25.02.2022
Aktenzeichen
1 B 487/21
Normen
LFGB § 40 Abs 1a
Rechtsgebiet
Lebensmittelrecht
Schlagworte
Kontrollberichte
Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße
Leitsatz
1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße unverzüglich im Sinne des § 40 Abs. 1a LFGB erfolgt, ist eine Orientierung an der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB naheliegend, die ein behördliches Handeln „ohne schuldhaftes Zögern“ voraussetzt.

2. Die Information über einen länger zurückliegenden Verstoß enthält einen geringeren objektiven Informationswert und vermag damit einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG des betroffenen Unternehmens in der Regel nicht in demselben Maße zu rechtfertigen wie eine aktuelle Information. Veranlasst aber der betroffene Grundrechtsträger selbst maßgeblich Verfahrensverzögerungen, wäre es unbillig, wenn sich dies im Ergebnis zu seinen Gunsten auswirkte.