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21.05.2021 - Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Personen

Datum der Entscheidung
21.05.2021
Aktenzeichen
2 B 76/21
Normen
SGB VIII § 42a
SGB VIII § 42f
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Alterseinschätzung
Altersfeststellung
Beurteilungsspielraum
Einschätzungsprärogative
Inobhutnahme
Jugendamt
qualifizierte Inaugenscheinnahme
unbegleiteter minderjähriger Ausländer
vorläufige Inobhutnahme
Leitsatz
Bei der Feststellung des Alters einer unbegleiteten ausländischen Person (§ 42f SGB VIII) steht dem Jugendamt weder ein Beurteilungsspielraum noch eine Einschätzungsprärogative zu.