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12.05.2021 - Kostenbescheide - Einziehung von Alttextilbehältern – Zulassungsantrag

Datum der Entscheidung
12.05.2021
Aktenzeichen
1 LA 80/19
Normen
BremVwVG § 11 Abs 2
KrWG § 62
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1
VwGO § 124a Abs 4 Satz 4
Rechtsgebiet
Umweltschutz
Schlagworte
Alttextilbehälter
Beseitigungsanordnung
Bindungswirkung
Sofortvollzug
Leitsatz
Dem gerichtlichen Aussetzungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO kommt neben der formellen Rechtskraft auch sachliche Bindungswirkung zu. Die aufschiebende Wirkung verbietet es der Behörde, ausgehend von dem Verwaltungsakt Maßnahmen zu treffen, die rechtlich als Vollziehung des wirksamen Verwaltungsakts zu qualifizieren sind. Die inhaltliche Bindungswirkung der gerichtlichen Aussetzungsentscheidung bezieht sich jedoch nur auf den konkreten Verfahrensgegenstand.