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05.03.2021 - Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios

Datum der Entscheidung
05.03.2021
Aktenzeichen
1 B 81/21
Normen
24. Coronaverordnung § 4 Abs 2 Nr 5
IfSG § 28 Abs 1 Satz 1
IfSG § 28a Abs 1 Nr 6
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Coronaverordnung
Covid-19
Fitnessstudio
Schließung von Fitnessstudios
Leitsatz
Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen derzeit keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Fitnessstudios.