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13.01.2021 - Ausländerrecht; Umverteilung (§ 15a AufenthG); Lebensunterhaltssicherung

Datum der Entscheidung
13.01.2021
Aktenzeichen
2 B 421/20
Normen
AufenthG § 15a
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausländer
Lebensunterhalt
Lebensunterhaltssicherung
Umverteilung
unerlaubte Einreise
Verteilung
Leitsatz
1. Auch Ausländer, deren Lebensunterhalt gesichert ist, können in den Anwendungsbereich von § 15a AufenthG fallen.

2. Die Sicherung des Lebensunterhalts stellt als solche keinen "zwingenden Grund" im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG dar.