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31.07.2020 - Ungültigkeit der Allgemeinverfügung Corona (Untersagung der Nutzung von Umkleideräumen und Duschen in Fitnessstudios)

Datum der Entscheidung
31.07.2020
Aktenzeichen
1 B 200/20
Normen
InfSchG § 28 Abs 1
VwGO § 47 Abs 6
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Covid-19
Fitnessstudio
Sauna
spezifisches Infektionsrisiko
Leitsatz
Zum coronabedingten Öffnungsverbot von Saunen in Fitnesstudios.