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17.07.2020 - Fahrtkosten eines Dolmetschers

Datum der Entscheidung
17.07.2020
Aktenzeichen
2 S 149/20
Normen
JVEG § 14
JVEG § 4
JVEG § 5
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Dolmetscher
Dolmetschervergütung
Fahrtkosten
Vergütungsfestsetzung
Leitsatz

1. Nach der Dolmetschervergütungsvereinbarung des Landes Bremen entsteht die Fahrtkostenpauschale auch, wenn der Dolmetscher mit dem Fahrrad oder einer Zeitkarte des öffentlichen Personenverkehrs anreist.

2. Die Fahrtkostenerstattung ist nicht von einer Mindestentfernung abhängig. Eine Rechtspflicht, kurze Strecken zu Fuß zu gehen, trifft den Dolmetscher nicht.

3. Ein freier Mitarbeiter eines Dolmetscherbüros ist nicht deshalb im Sinne des § 5 Abs. 5 JVEG zur Anreise von seiner Privatadresse "genötigt", weil er an dem in der Ladung angegebenen Geschäftssitz des Büros keinen Arbeitsplatz hat.

4. Eine Vergütungsvereinbarung genügt den Vorgaben des § 14 JVEG, wenn die Gesamtvergütung des Dolmetschers nach der Vereinbarung in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle geringer ist als die gesetzliche Gesamtvergütung.