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20.11.2019 - Urlaubsanspruch; Freistellung; Arbeitszeitrichtlinie

Datum der Entscheidung
20.11.2019
Aktenzeichen
2 LB 147/19
Normen
Arbeitszeitrichtlinie Art 7
Richtlinie 2003/88/EG Art 7
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Dienstbereitschaft
Folgenbeseitigungsanspruch
Freistellung
Mindesturlaub
Urlaub
Urlaubsanspruch
Leitsatz
Für Zeiträume, in denen er bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt war, kann ein Beamter keinen Urlaub nach Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG verlangen, wenn er im Freistellungszeitraum dienstfähig war und nicht mit einer kurzfristigen Aufhebung der Freistellung rechnen musste. Dies gilt auch, wenn die Freistellung rechtswidrig war,