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10.09.2019 - Schulaufnahme / A-Gymnasium

Datum der Entscheidung
10.09.2019
Aktenzeichen
1 B 218/19
Normen
AufnahmeVO § 11 Abs 2 Nr 2
AufnahmeVO § 8 Abs 1 S 5
BremSchulVwG § 6a Abs 2
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Härtefall
Schulaufnahme
Leitsatz
Zu den Anforderungen an die Geltendmachung eines Härtefalls für die vorrangige Aufnahme.