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07.06.2019 - Presserechtliche Auskunftsansprüche

Datum der Entscheidung
07.06.2019
Aktenzeichen
1 LA 246/18
Normen
VwGO § 124a
VwGO § 161 Abs 2
Rechtsgebiet
Film- und Presserecht
Schlagworte
Berufungszulassung
Erfüllungseinwand
Hauptsacheerledigung
Leitsatz
Ein Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung ist auch dann zulässig, wenn der Beklagte das, wozu ihn das angefochtene Urteil seiner Ansicht nach verpflichtet, nach Erlass des Urteils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfüllt hat, der Kläger aber eine Erledigungserklärung nicht abgibt weil er meint, dass sich aus dem Urteil noch weitergehende Ansprüche ergeben.