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19.12.2018 - Inobhutnahme

Datum der Entscheidung
19.12.2018
Aktenzeichen
1 B 234/18
Normen
SGB 8 § 42f
VwGO § 80 Abs 7
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Altersfeststellung
Identifikationsfunktion
Kamerun
Reisepass
Widerlegung
Widerlegung der Identifikationsfunktion des Reisepasses
Titel der Entscheidung
Leitsatz
1. Ein Reisepass ermöglicht den widerlegbaren Nachweis, dass sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Pass enthaltenen Angaben - insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort - mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen.

2. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles kann die Identifikationsvermutung widerlegt sein.