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11.09.2018 - Einbürgerung

Datum der Entscheidung
11.09.2018
Aktenzeichen
1 LA 78/17
Normen
StAG § 11
Rechtsgebiet
Staatsangehörigkeitsrecht
Schlagworte
Einbürgerung
Einbürgerungsausschluss
Freitagsgebet
IKZ
Islamisches Kulturzentrum
Moscheebesuch
Salafismus
Titel der Entscheidung
Leitsatz
Der bloße Besuch von Freitagsgebeten einer Moschee, deren führende Vertreter sowie ein Teil der Besucher sich ideologisch am Salafismus orientieren, schließt eine Einbürgerung nicht nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG aus. Dies gilt auch dann, wenn der Einbürgerungsbewerber - wie die anderen Betenden auch - Geld für die Unkosten der Moschee gespendet hat.