Sie sind hier:

07.06.2018 - Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits und nach dem Kinder- und Jugendhilferecht andererseits

Datum der Entscheidung
07.06.2018
Aktenzeichen
1 B 92/18
Normen
AufenthG § 15a
SGB VIII § 42d
SGB VIII § 42f
SGB VIII § 86a
SGB VIII § 88a
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Altersfeststellung
Hilfen für junge Volljährige
Minderjähriger unbegleiteter Ausländer
örtliche Zuständigkeit
Verteilung
Leitsatz
Kann ein behördliches Altersfeststellungsverfahren nach § 42f SGB VIII nicht mehr abgeschlossen werden, bevor der Betroffene unstreitig volljährig wird, ist die Ausländerbehörde im Grundsatz nicht gehindert, im Anschluss ein ausländerrechtliches Verteilungsverfahren nach § 15a AufenthG einzuleiten.