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18.04.2018 - Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung

Datum der Entscheidung
18.04.2018
Aktenzeichen
2 LA 308/16
Normen
BGB § 121
GG Art 12 Abs 1
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1
VwGO § 124 Abs 2 Nr 3
Rechtsgebiet
Recht der Justizprüfungen einschließlich Rechtspflegerprüfungen
Schlagworte
Besorgnis der Befangenheit
Rügeobliegenheit
unverzüglich
Unverzüglichkeitsgebot
Leitsatz
Zur prüfungsrechtlichen Rügeobliegenheit, wenn erst nach Abschluss der mündlichen Prüfung die Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers entsteht (Berufungszulassungsantrag, hier: abgelehnt).