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03.11.2006 - Verbot einer Demonstration der NPD

Datum der Entscheidung
03.11.2006
Aktenzeichen
1 B 416/06
Normen
GG Art 8 Abs 1
VersammlG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Versammlungsrecht
Schlagworte
Versammlungsverbot
polizeilicher Notstand
Leitsatz
1. Ein umfassendes Versammlungsverbot wegen der von Gegendemonstranten zu erwartenden Störungen ist nur im Falle eines polizeilichen Notstands zulässig.

2. Das Vorliegen eines polizeilichen Notstands muss von der Versammlungsbehörde substantiiert dargelegt werden.