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01.04.2014 - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums

Datum der Entscheidung
01.04.2014
Aktenzeichen
1 B 47/14
Normen
AufenthG § 16 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
Studium
Dauer des Studiums
Leitsatz
Zur Frage, ob ein ausländischer Student seinen Studienabschluss noch in einem angemessenen Zeitraum erreichen kann (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 17.09.2010 - 1 B 169/10, InfAuslR 2011, 18).