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10.11.2015 - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholten Straftaten

Datum der Entscheidung
10.11.2015
Aktenzeichen
1 LB 10/15
Normen
AufenthG § 5 Abs 1 Nr 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Ausweisungsinteresse
Ausweisungsgrund
Regelerteilungsvoraussetzung
Leitsatz
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass kein Ausweisungsinteresse besteht. Zur Frage, wann das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise nicht entgegensteht.