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19.05.2017 - Rechtsschutz nach vollzogener Abschiebung

Datum der Entscheidung
19.05.2017
Aktenzeichen
1 B 47/17
Normen
AufenthG § 58 Abs 1
VwGO § 80 Abs 5
VwGO § 123 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abschiebung
Folgenbeseitigungsanspruch
Leitsatz
Wird ein Ausländer abgeschoben, bevor sein auf Aussetzung der Abschiebung gerichtetes einstweiliges Rechtsschutzverfahren abgeschlossen werden konnte, kann sich unter Umständen aus dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben.