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12.10.2011 - Vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren; Durchsuchung der Räume eines religiösen Vereins

Datum der Entscheidung
12.10.2011
Aktenzeichen
1 S 11/11
Normen
GG Art 4 Abs 1
GG Art 9 Abs 1
GG Art 9 Abs 2
GG Art 13 Abs 1
GG Art 13 Abs 2
VereinsG § 3 Abs 2
VereinsG § 4 Abs 4
Rechtsgebiet
Vereinsrecht
Schlagworte
vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
religiöser Verein
Leitsatz
1. Eine im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens erfolgende Durchsuchung hat zur Voraussetzung, dass konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Vereinsverbot in Betracht kommt.

2. Das Verbot eines religiösen Vereins ist nur gerechtfertigt, wenn dessen Aktivitäten sich aggressiv-kämpferisch gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

3. Zu den Voraussetzungen, unter deren der Verdacht solcher Aktivitäten begründet sein kann.