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11.09.2013 - Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots ("Hells Angels MC Bremen")

Datum der Entscheidung
11.09.2013
Aktenzeichen
1 S 131/13
Normen
GG Art 9 Abs 1
GG Art 9 Abs 2
GG Art 13 Abs 1
GG Art 13 Abs 2
VereinsG § 4 Abs 4
VereinsG § 10 Abs 2
Rechtsgebiet
Vereinsrecht
Schlagworte
Vereinsverbot
Wohnungsdurchsuchung
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
Leitsatz
1. Nach dem Vereinsgesetz ist zwischen einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Auffindung von Beweismitteln sowie einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Vermögensbeschlagnahme eines verbotenen Vereins zu unterscheiden.

2. Bei der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Vermögensbeschlagnahme hat das Verwaltungsgericht zu prüfen, ob die Verbotsgründe von der Verbotsbehörde plausibel dargelegt worden sind.