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09.06.2015 - Polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung

Datum der Entscheidung
09.06.2015
Aktenzeichen
1 A 251/12
Normen
BremPolG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 2
BremPolG § 16 Abs 1
BremPolG § 16 Abs 3
VersammlG § 15 Abs 1
VersammlG § 29 Abs 1 Nr 1
EMRK Art 5 Abs 1 Satz 2
GG Art 104 Abs 2
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Versammlungsverbot
Ingewahrsamnahme
Verhinderungsgewahrsam
Unterbindungsgewahrsam
Richtervorbehalt
Rechtsweg
gerichtliche Zuständigkeit
Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme, wenn bis zum Zeitpunkt der Freilassung keine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung ergangen ist.

2. Zur Vereinbarkeit eines polizeilichen Verhinderungsgewahrsams mit Art. 5 EMRK.