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10.11.2015 - Maklerbüro in reinem Wohngebiet

Datum der Entscheidung
10.11.2015
Aktenzeichen
1 LB 143/14
Normen
BauNVO § 3
BauNVO § 13
BauNVO § 15 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
reines Wohngebiet
freiberufliche Berufsausübung
Maklerbüro
eigenständiges Gebäude
Gebot der Rücksichtnahme
Leitsatz
Die berufliche Tätigkeit als Immobilienmaklerin und Hausverwalterin stellt eine in ihrer Art der freiberuflichen Berufsausübung ähnliche gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 13 BauNVO dar.

Zu den Begriffen der Räume und des Gebäudes im Sinne von § 13 BauNVO.

Bauliche Anlagen, die mit einem Gebäude Fundament und/oder Dach teilen, bilden mangels funktionaler Selbständigkeit kein eigenständiges Gebäude, sondern stellen lediglich einen Teil eines Gebäudes dar.