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04.09.2017 - Schulzuweisung Oberschule Am Barkhof

Datum der Entscheidung
04.09.2017
Aktenzeichen
1 B 155/17
Normen
AufnahmeVO § 10 Abs 2
AufnahmeVO § 10 Abs 5
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Geschwisterkindregelung
Härtefall
Härtefallregelung
Oberschule Am Barkhof
Regelstandard
Warteliste
Leitsatz
1. Zum Aufnahmeverfahren in Schulen der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen (hier: Oberschule Am Barkhof).

2. Zur Anwendung der Geschwisterkindregelung nach
§ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AufnahmeVO.