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29.09.2003 - Sichtschutzwand aus Holz; einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn

Datum der Entscheidung
29.09.2003
Aktenzeichen
1 B 345/03
Normen
VwGO § 80 Abs 5
VwGO § 80a Abs 3
BauGB § 212a
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung
Baufertigstellung
Nachbarschutz im Baurecht
Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
Ob nach Baufertigstellung noch ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Aussetzungsantrag gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung besteht, ist eine Frage des Einzelfalls. Geht die geltend gemachte Beeinträchtigung allein von dem genehmigten Baukörper aus, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis.