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08.03.2004 - Keine Erlaubnispflicht für Vereinstombola

Datum der Entscheidung
08.03.2004
Aktenzeichen
1 A 419/03
Normen
BremLottWettG §§ 22 ff
StGB § 287 Abs 1
Rechtsgebiet
Lotterierecht
Schlagworte
Genehmigung
Tombola
Leitsatz
Für eine Tombola, die bei einem Vereinsfest veranstaltet wird, ist grundsätzlich keine behördliche Erlaubnis erforderlich.