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05.09.2006 - Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt

Datum der Entscheidung
05.09.2006
Aktenzeichen
1 B 285/06
Normen
BauGB § 31 Abs 2
BImSchG § 50
TA Lärm Nr 7.4
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Befreiung
Gebietsüberschreitender Nachbarschutz
Lärm
Nachbarschutz
Rücksichtnahme
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen eines gebietsüberschreitenden Nachbarschutzes gegen eine Baugenehmigung, die unter rechtswidriger Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung (hier: Mischgebiet) die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs und die Anlage von mehr als 100 Stellplätzen zulässt.