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27.04.2009 - Abschiebung eines Ausländers; behördliche Aufklärungspflicht bei geltend gemachter Suizidgefahr

Datum der Entscheidung
27.04.2009
Aktenzeichen
1 B 157/09
Normen
AufenthG § 60a Abs 2
BremVwVfG § 14 Abs 3
BremVwVfG § 24 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abschiebung
Suizidgefährdung
Leitsatz
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausländerbehörde bei einer vom Ausländer geltend gemachten Suizidgefährdung im Falle einer Abschiebung den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären muss.