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19.03.2015 - Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme

Datum der Entscheidung
19.03.2015
Aktenzeichen
1 B 19/15; 1 B 21/15
Normen
BauGB § 34 Abs 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Belichtung
Besonnung
Rücksichtnahmegebot
Unbeplanter Innenbereich
Leitsatz
1. Besteht im unbeplanten Innenbereich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung ein einheitlicher Umgebungsrahmen und hält sich das Bauvorhaben innerhalb dieses Umgebungsrahmens, scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme regelmäßig aus.

2. Innerhalb einer verdichteten innerstädtischen Wohnbebauung sind Einschränkungen der Belichtung und Besonnung während der Wintermonate hinzunehmen.