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10.05.2021 - Ausweisung

Datum der Entscheidung
10.05.2021
Aktenzeichen
2 B 36/21
Normen
ARB 1/80 Art 7
AufenthG § 53
AufenthG § 53 Abs 3
StGB § 244a
StGB § 57
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht
Ausweisung
Einbruchsdiebstahl
faktischer Inländer
Pflege
schwerer Bandendiebstahl
Strafrestaussetzung
Strafvollstreckungskammer
Wiederholungsgefahr
Titel der Entscheidung
Leitsatz
1. Zur Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen assoziationsrechtlich aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der seine Mutter pflegt, wegen schweren Bandendiebstahls und Einbruchsdiebstählen.

2. Zur Abweichung von einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer wegen fortbestehender konkreter Gefahren für höchste Rechtsgüter.