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09.03.2021 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Seniorenwohnanlage

Datum der Entscheidung
09.03.2021
Aktenzeichen
1 D 224/20
Normen
BauGB § 1 Abs 3
BauGB § 1 Abs 7
BauGB § 2 Abs 3
BauNVO § 4 Abs 3
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Abstandsflächen
Abwägungsgebot
Art der baulichen Nutzung
Baugrenzen
Maß der baulichen Nutzung
Nachbar
Normenkontrolle
Nutzungsintensivierung
Rücksichtnahmegebot
Seniorenwohnanlage
Stellplätze
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Leitsatz
1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der die bestehenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung erweitert, ohne dabei von der Typik der Baunutzungsverordnung abzuweichen, ist jedenfalls nicht deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt.

2. Zur Bedeutung der nach dem Landesbauordnungsrecht berechneten notwendigen Kfz-Stellplätze für die bauleitplanerische Abwägung gem. § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB.

3. Zu dem Interesse des Nachbarn an der Beibehaltung der ursprünglichen Festsetzungen und dem Gebot der Rücksichtnahme im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung gem. § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB.