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12.03.2021 - Umverteilung § 15 a; Vaterschaftsanerkennung

Datum der Entscheidung
12.03.2021
Aktenzeichen
2 B 476/20
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 60a Abs 2 Satz 4
AufenthG § 85a
BGB § 1597a
GG Art 6
UN-KRK Art 3
UNKRÜbk Art 3 Abs 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aussetzung der Beurkundung
Duldung
Kindeswohl
Umgangsrecht
Vater-Kind-Beziehung
Vaterschaftsanerkennung
Verteilung
Vorspracheverpflichtung
Leitsatz
Ein nach § 1597a BGB, § 85a AufenthG ausgesetztes Vaterschaftsanerkennungsverfahren steht der Verteilung nach § 15a AufenthG jedenfalls nicht entgegen, wenn selbst für den Fall der erfolgreichen Anerkennung keine Vater-Kind-Beziehung zu erwarten ist, die einer Verteilung entgegenstünde.