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05.10.2020 - Aufnahme in eine Grundschule

Datum der Entscheidung
05.10.2020
Aktenzeichen
1 B 266/20
Normen
AufnahmeVO § 6 Abs 3
BremSchulVwG § 6 Abs 3
BremVwVfG § 46
VwGO § 123 Abs 1 S 2
Rechtsgebiet
Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschließlich Nichtschülerprüfungen
Schlagworte
Grundschule
Härtefall
Konferenz der Grundschulen der Region
Schulzuweisung
Leitsatz
Zum Anspruch auf Aufnahme in eine Anwahlschule (Grundschule).